
Die Europäische Kommission hat ausdrücklich bestätigt, dass die EU-Entgelttransparenzrichtlinie von allen EU-Mitgliedstaaten spätestens bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen ist – auch von Deutschland. Eine Verlängerung oder faktische Schonfrist ist nach Auffassung der Kommission nicht vorgesehen.
Diese Klarstellung erfolgte im Rahmen einer schriftlichen Antwort der Europäischen Kommission (offizielle Antwort der Kommission datiert auf den 18. Dezember 2025) auf eine parlamentarische Anfrage aus dem Oktober 2025, deren Inhalt von arbeitsrechtlichen Fachnetzwerken zusammengefasst veröffentlicht wurde.
Für Deutschland bedeutet das:
Unternehmen, die das Thema frühzeitig angehen, verschaffen sich einen klaren Vorsprung. Wer abwartet, riskiert operative Hektik, rechtliche Unsicherheiten und unnötige Konflikte.
Quelle: Ius Laboris: EU affirms June deadline for the Pay Transparency Directive (arbeitsrechtliche Zusammenfassung einer schriftlichen Antwort der Europäischen Kommission auf eine parlamentarische Anfrage)
Aktuelle Lage in Deutschland: Noch kein Umsetzungsgesetz
Deutschland verfügt zwar bereits über das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), dieses reicht jedoch nicht aus, um die Anforderungen der EU-Richtlinie vollständig zu erfüllen. Die europäische Entgelttransparenz geht deutlich weiter, insbesondere durch:- verpflichtende Entgeltangaben bereits im Bewerbungsverfahren
- ausgeweitete Auskunftsrechte der Beschäftigten
- neue Berichts- und Prüfpflichten für Arbeitgeber
- sowie klar geregelte Sanktions- und Durchsetzungsmechanismen
Warum der EU-Stichtag für Deutschland verbindlich ist
Die Kommission hat ausdrücklich betont, dass sie keinen Spielraum für nationale Verzögerungen sieht. Der 7. Juni 2026 ist ein unionsrechtlich verbindlicher Termin.- Ein verspätetes nationales Gesetz setzt die EU-Pflichten nicht außer Kraft
- Nationale Gerichte können verpflichtet sein, nationales Recht richtlinienkonform auszulegen
- In bestimmten Konstellationen können sich unionsrechtliche Vorgaben mittelbar zulasten von Arbeitgebern auswirken, selbst wenn das nationale Umsetzungsrecht noch unvollständig ist
Konkrete Auswirkungen für deutsche Arbeitgeber
Unabhängig vom finalen deutschen Umsetzungsgesetz ist bereits absehbar, dass Unternehmen sich auf folgende Anforderungen einstellen müssen:- Überprüfung und Dokumentation bestehender Entgeltsysteme
- Anwendung objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien für Entgelt und Karriereentwicklung
- transparente Stellenbewertungen und Arbeitsplatzbeschreibungen
- strukturierte Prozesse zur Bearbeitung von Auskunftsansprüchen
- Vorbereitung auf regelmäßige Entgeltberichte und mögliche Prüfverfahren
