Die interne Meldestelle nach dem HinSchG – kompakt und einfach erklärt
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet umfassenden Schutz für Personen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, die als zentrale Anlaufstelle für Hinweisgeber dient. Diese Meldestelle gewährleistet eine vertrauliche und sichere Meldung von Verstößen gegen eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften – darunter strafbare Handlungen, bußgeldbewehrte Verstöße zum…

