Fehlen Ihnen Zeit, personelle Ressourcen oder Know-how für die Entgelttransparenz?

Eine belastbare Entgelttransparenz beginnt mit einer strukturierten Bestandsaufnahme. Für Unternehmen in der Region Hohenlohe sowie darüber hinaus analysieren wir gemeinsam die bestehenden Entgeltstrukturen, Bewertungslogiken, Entscheidungswege und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. In einem unverbindlichen Orientierungsgespräch klären wir zunächst die Ausgangslage und bestimmen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Im Rahmen einer vertieften Statusanalyse Entgelttransparenz untersuchen wir anschließend, wo bereits tragfähige Grundlagen vorhanden sind und wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Dabei identifizieren wir systemische Risiken, Dokumentationslücken und organisatorische Unschärfen ebenso wie vorhandene Stärken. Auf dieser Grundlage kann schrittweise eine rechtskonforme, dauerhaft belastbare und nachvollziehbare Umsetzung der Entgelttransparenz entwickelt werden.

Entgelttransparenz-Selbsttest

Der Entgelttransparenz-Selbsttest hilft Unternehmen, ihren Vorbereitungsstand strukturiert einzuschätzen, zentrale Grundlagen zu prüfen und möglichen Prüfungs- oder Handlungsbedarf frühzeitig und nachvollziehbar zu erkennen.

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Unsere Expertise

Als erfahrene, praxisorientierte Experten für Entgelttransparenz und Datenschutz unterstützen wir Unternehmen gemeinsam mit einem interdisziplinären Partnernetzwerk bei der rechtskonformen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen.

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Unser Entgelttransparenz-Blog

Unser Blog zur Entgelttransparenz enthält Beiträge mit Informationen, Hinweisen und Tipps zu Anforderungen der Entgelttransparenz, der DS-GVO und weiterer, für Entgeltdaten relevanter Gesetze und Vorschriften beim betrieblichen Datenschutz.

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Datenschutz & Entgelttransparenz: Widerspruch oder Strukturfrage?

Verhindert Datenschutz Entgelttransparenz – oder ist genau das Gegenteil der Fall? Diese Frage wird in vielen Unternehmen als vermeintlicher Zielkonflikt diskutiert. Während die einen mehr Offenheit fordern, verweisen andere auf die Grenzen der DS-GVO. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch: Der Widerspruch ist in den meisten Fällen kein rechtliches Problem, sondern das Ergebnis fehlender struktureller…

SQIDAS®: Ein Organisations- und Nachweissystem für Entgelttransparenz

Im ersten Teil dieser Serie wurde deutlich: Entgelttransparenz scheitert in der Praxis regelmäßig nicht an fehlenden Datenbeständen, unzureichenden IT-Systemen oder vermeintlich ungeeigneten Tools, sondern in erster Linie an einer fehlenden, konsistent durchdachten Struktur, die Zuständigkeiten, Bewertungslogiken und Entscheidungswege klar ordnet. Die naheliegende und zugleich entscheidende Frage lautet daher: Wie kann Entgelttransparenz so organisiert und verankert…

Warum Entgelttransparenz kein Tool-Problem ist

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie rückt ein Thema in den Fokus, das viele Unternehmen lange vor sich hergeschoben haben: Wie lassen sich Entgeltstrukturen nachvollziehbar, diskriminierungsfrei und dauerhaft erklärbar gestalten? Die Richtlinie verlangt dabei nicht nur Auskunft, sondern nachvollziehbare Begründbarkeit. Damit verbunden ist die Herausforderung, Entgelt nicht mehr nur als Ergebnis einzelner Entscheidungen zu betrachten, sondern als systematisch…

Entgelttransparenz und DS-GVO: Warum Geschäftsführer bereits jetzt handeln müssen

Viele Geschäftsführer gehen derzeit davon aus, dass Handlungsbedarf erst mit Inkrafttreten des deutschen Umsetzungsgesetzes zur Entgelttranspa­renzrichtlinie besteht. Diese Annahme ist juristisch riskant – nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch datenschutzrechtlich. Denn die EU-Entgelttranspa­renzrichtlinie greift tief in die Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten ein und ist damit untrennbar mit der DS-GVO verknüpft. Wer sich heute nicht vorbereitet, riskiert künftig…

Entgelttransparenz in Deutschland: Warum der 7. Juni 2026 ein harter Stichtag ist

Die Europäische Kommission hat ausdrücklich bestätigt, dass die EU-Entgelttransparenzrichtlinie von allen EU-Mitgliedstaaten spätestens bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen ist – auch von Deutschland. Eine Verlängerung oder faktische Schonfrist ist nach Auffassung der Kommission nicht vorgesehen.   Diese Klarstellung erfolgte im Rahmen einer schriftlichen Antwort der Europäischen Kommission (offizielle Antwort der Kommission…